2G-REGELUNG IN PRÄSENZ-KURSEN DER VHS AB 24.11.2021

Von: VHS


23.11.2021

In Nordrhein-Westfalen tritt am Mittwoch, 24. November 2021, die 2G-Regel für weite Teile des öffentlichen Lebens in Kraft. Auch die Teilnahme an Präsenz-Kursen der VHS vor Ort ist ab diesem Tag ausschließlich geimpften oder genesenen Personen gestattet und betrifft die Kurse in den Verbandsstädten und -gemeinden Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg.

Der Nachweis ist wie gehabt bei Zutritt zum Kurs zu erbringen. Personen, die ausschließlich über einen negativen Testnachweis verfügen, sind von der Teilnahme an Präsenz-Kursen der VHS bis auf Weiteres ausgeschlossen. Ausnahmen gelten ausschließlich für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Geimpften oder genesenen Personen ist die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der VHS auch weiterhin unter den seit Semesterbeginn bekannten Rahmenbedingungen möglich.

Die 2G-Regelungen basieren auf der ab dem 24.11.2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Link: Nähere und stets aktuelle Informationen der VHS


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